Die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge werden um drei Monate bis zum 31.12.2021 verlängert. Vom erleichterten Zugang profitieren damit auch Betriebe, die nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten oder mehr ab Oktober 2021 wieder oder erstmals pandemiebedingt von Arbeitsausfall oder Betriebsschließungen betroffen sind. Die bisher geltende Stichtagsregelung zum 30.9.2021 für die Einführung der Kurzarbeit wird aufgegeben.
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