Eine Teil-Kapitalisierung steht der Anwendung der Steuerermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht entgegen. Eine Begünstigung scheidet jedoch aus, wenn es an der Atypik der Zusammenballung von Einkünften fehlt.
Quelle: FG Rheinland-Pfalz 16.6.20, 6 K 1449/18, Rev. BFH VI R 5/21, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223154
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