Zwar kann die Finanzbehörde auch dann ein Verzögerungsgeld festsetzen, wenn der Steuerpflichtige gleich mehrere Pflichten oder eine bestimmte Pflicht mehrfach verletzt. Eine tatbestandliche Vervielfältigung des Mindestsatzes pro Pflichtverletzung begegnet jedoch ernstlichen rechtlichen Zweifeln.
Hessisches FG 8.8.2011, 8 V 1281/11
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