Mit BMF-Schreiben v. 23.1.2023 hat die Finanzverwaltung den AO-Anwendungserlass erneut in einigen Teilbereichen mit sofortiger Wirkung aktualisiert bzw. neu gefasst. Die Neufassungen/Aktualisierungen beinhalten die Einarbeitung von gesetzlichen Änderungen sowie aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
Quelle: BMF-Schreiben v. 23.1.2023 - IV A 3 - S 0062/10006:001 (BStBl. I 2023, 184)
Comments