Wegen der anhaltenden Coronapandemie und den negativen wirtschaftlichen Folgen für viele Unternehmer haben die obersten Finanzbehörden der Länder beschlossen, die Reinvestitionsfristen bei der Rücklage für Ersatzbeschaffung nach Richtlinie 6.6 Einkommensteuerrichtlinien vorübergehend zu verlängern.
Quelle: BMF 15.12.21, IV C 6 ‒ S 2138/19/10002 :003, iww.de/astw, Abruf-Nr. 220028
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