Eine mögliche - durch die Kennzeichnung als Nennbetragsaktien anstatt als Stückaktien bedingte - formale Unrichtigkeit von Aktien hindert nicht den Erwerb des dann noch unverkörperten Mitgliedschaftsrechts an der AG. Die Verbriefung des Mitgliedschaftsrechts in Gestalt von Aktienurkunden hat lediglich deklaratorische Bedeutung.
BFH 7.7.2011, IX R 2/10
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