Firmenfitnessprogramm: Teilnahme kann steuerfrei seinDie 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können (BFH 7.7.20, VI R 14/18). Quelle: https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/lohnsteuer-firmenfitnessprogramm-teilnahme-kann-steuerfrei-sein-n136295
Die 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können (BFH 7.7.20, VI R 14/18). Quelle: https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/lohnsteuer-firmenfitnessprogramm-teilnahme-kann-steuerfrei-sein-n136295
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