Flamenco-Lehrerin darf nicht in Künstlersozialkasse6. Apr. 20221 Min. LesezeitFlamencounterricht ist keine künstlerische Tätigkeit (LSG Niedersachsen-Bremen 15.3.22 ‒ L 16 KR 414/19).Quelle: https://www.iww.de/pfb/steuern-und-recht-aktuell/kuenstlersozialversicherung-flamenco-lehrerin-darf-nicht-in-kuenstlersozialkasse-n144658
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