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Frühstück, Luftmatratze und steuerstrafrechtliche Relevanz

Das Vermietungsportal Airbnb muss Kontrolldaten über deutsche Vermieter an die hiesige Finanzverwaltung herausgeben. Insbesondere in touristisch relevanten Metropolen mit höheren Mietniveaus dürften ggf. nennenswerte Vermietungseinkünfte angefallen sein. Steuerlich bisher nicht erklärte Einkünfte können dabei bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit besteuert werden. Ob nach erfolgreichen Gruppenanfragen noch wirksame strafbefreiende Selbstanzeigen möglich sind, hat der BGH noch nicht abschließend geklärt. Die erfolgreiche Gruppenanfrage bezüglich Airbnb werden die Finanzbehörden zum Anlass nehmen, weitere Internethandelsplattformen um Auskunft zu ersuchen.



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