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Freiberufliche Einkünfte bei Betreiberin einer Kindertagesstätte

Die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte ist eine erzieherische Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Der Inhaber einer Kindertagesstätte wird trotz der Beschäftigung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte eigenverantwortlich tätig, wenn er durch regelmäßige und eingehende Kontrollen der Mitarbeiter maßgeblich auf die Erziehung jedes Kindes Einfluss nimmt und darüber hinaus eine persönliche Beziehung des Inhabers zu den einzelnen Kindern besteht; eine Kindertagesstätte mit 45 Plätzen ist keineswegs zu groß, um eine persönliche Beziehung zu jedem Kind herstellen zu können.

FG Hamburg 20.1.2015, 3 K 157/14

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