Geleistete Anzahlungen gehören nicht zum Verwaltungsvermögen
- Ibrahim Cakir
- 11. Juni 2021
- 1 Min. Lesezeit
Auf Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens geleistete Anzahlungen wirken sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote aus.
Quelle: FG Münster 22.10.20, 3 K 2699/17 F, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219274
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