Auf Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens geleistete Anzahlungen wirken sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote aus.
Quelle: FG Münster 22.10.20, 3 K 2699/17 F, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219274
Auf Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens geleistete Anzahlungen wirken sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote aus.
Quelle: FG Münster 22.10.20, 3 K 2699/17 F, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219274