Geleistete Anzahlungen gehören nicht zum VerwaltungsvermögenAuf Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens geleistete Anzahlungen wirken sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote aus.Quelle: FG Münster 22.10.20, 3 K 2699/17 F, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219274https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/-13b-erbstg-geleistete-anzahlungen-gehoeren-nicht-zum-verwaltungsvermoegen-f134533
Auf Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens geleistete Anzahlungen wirken sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote aus.Quelle: FG Münster 22.10.20, 3 K 2699/17 F, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219274https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/-13b-erbstg-geleistete-anzahlungen-gehoeren-nicht-zum-verwaltungsvermoegen-f134533
Bereitstellung von Parkplätzen durch ein Hotel als selbstständige Hauptleistung von der Steuersatzermäßigung der Übernachtungsleistung ausgenommen?
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