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Gelspielautomatenumsätze sind steuerbar

Die sonstige Leistung der Automatenaufsteller besteht in der Zulassung zum Spiel mit Gewinnchance. Die entgeltliche Gegenleistung des Teilnehmers ist der Spielereinsatz. Es besteht insoweit ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zahlung des Einsatzes und der Durchführung des Spiels. Daher sind die Leistungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar.

FG Münster 8.10.2018, 5 V 2855/18 U

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