Der BFH hat klargestellt, dass Gemeindemitarbeiter an Außenprüfungen des FA bei gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen teilnehmen dürfen. Kommunen sind aber nicht selbst berechtigt, die Teilnahme eines Gemeindebediensteten anzuordnen (BFH 23.1.20, III R 9/18, Abruf-Nr. 216468).
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