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Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 20.1.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beschlossen. Dieses Gesetz soll Deutschland wettbewerbsfähiger machen. Folgende steuerliche Maßnahmen sind hier hervorzuheben: 1. Der steuerfreie Höchstbetrag von Mitarbeiterbeteiligungen klettert von 360 EUR auf 720 EUR. 2. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen beim Arbeitnehmer zunächst nicht besteuert werden. Die Besteuerung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, grundsätzlich erst bei Veräußerung der Beteiligung, spätestens nach 10 Jahren.


Quelle: BMF, Pressemitteilung v. 20.1.21


 
 
 

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