Die Neureglung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von anteiligen Miet- und Pachtzinsen ist verfassungsmäßig. Die Ausdehnung des Hinzurechnungstatbestands durch die Neuregelung verstößt insbes. nicht gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
FG Münster 28.8.2012, 10 K 4664/10 G
Comentarios