Bei der Prüfung, ob fiktives Anlagevermögen gegeben ist, ist zu fragen, ob der Geschäftszweck das dauerhafte Vorhandensein solcher Wirtschaftsgüter voraussetzt. Für eine GmbH, die nur alle drei Jahre an einer einzigen Fachmesse teilnimmt, kann dies ausgeschlossen werden. Dieser Fall ähnelt vielmehr der Anmietung von Hotelzimmern.
FG Düsseldorf v. 29.1.2019 - 10 K 2717/17
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