Eine Abtretungsanzeige, die eingeht, bevor der abzutretende Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 16 Abs. 1 GrEStG entstanden ist, ist unwirksam.
Quelle: BFH 21.12.21, VII R 5/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 228902
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