Höhere steuerfreie Pauschale für privates Laden elektronischer Dienstfahrzeuge ab 1.1.21 - 31.12.21
Darf ein Arbeitnehmer einen Elektro-Dienstwagen nutzen und lädt diesen zu Hause auf, kann er sich die Stromkosten von seinem Arbeitgeber steuerfrei pauschal erstatten lassen.
Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, PM v. 21.12.20
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