top of page

Hinzurechnung nach § 31 S. 4 EStG auch bei nicht gezahltem Kindergeld

Für die Hinzurechnung nach § 31 S. 4 EStG ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, ist dagegen ohne Bedeutung.

BFH 13.9.2012, V R 59/10

Commentaires


bottom of page