Ein Anspruch auf Festsetzung einer Investitionszulage nach §§ 1, 3 Abs. 1 InvZulG 1999 für zur Vermietung bestimmte Wohnungen kann auch dann bestehen, wenn die Wohnungen während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen. Ein Wirtschaftsgut kann bereits durch eine entsprechende Widmung und das Bereithalten einem bestimmten Zweck dienen.
BFH 7.7.2011, III R 91/08
Comentários