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Jüngste Rechtsprechung zu Ausnahmen von der Pflicht zur digitalen Übermittlung

Alle Steuerpflichtigen mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften sind grundsätzlich verpflichtet, ihre ESt-Erklärung nebst Gewinnermittlung (Bilanz, Anlage EÜR) dem FA elektronisch zu übermitteln. Dies gilt im Prinzip selbst bei äußerst geringen Betriebseinnahmen. Nur im Ausnahmefall dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung genutzt werden. Allerdings zeigen sich die Finanzämter zumeist wenig kulant und sehen nur ganz selten Härtefälle. Doch nun musste die Finanzverwaltung dreimal einen herben Dämpfer hinnehmen.


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