Die Ausführungen des BFH zum abkommensrechtlichen Grundsatz des "dealing at arm's length" bei verbundenen Unternehmen im Verhältnis zur vGA treffen in gleichem Maße auf das Verhältnis der in Art. 5 DBA-Frankreich getroffenen Regelung zur außerbilanziellen Zurechnung gem. § 1 Abs. 1 AStG zu. Allerdings wird zur Fortbildung des Rechts durch den BFH und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zugelassen, auch wenn das Gericht die Ausführungen des Finanzamtes im Rahmen des Nichtanwendungserlass für verfehlt hält.
FG Köln 19.4.2018, 10 K 2115/16
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