Das BMF hat mit Schreiben vom 27.10.2021 zahlreichen Verbänden den Entwurf der Körperschaftsteuerrichtlinien 2022 zur Stellungnahme zugeleitet. Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen Änderungen, insbesondere zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (R 4.1 bis 4.3 KStR) und Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung der Organschaft (R 14.8 KStR).
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