Künstlersozialabgabe bleibt auch im Jahr 2022 bei 4,2 %Im Jahr 2022 beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 %. Das ergibt sich aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 vom 13.9.2021.Quelle: Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022, BGBl., iww.de/astw, Abruf-Nr. 224899Sozialversicherung | Künstlersozialabgabe bleibt auch im Jahr 2022 bei 4,2 % (iww.de)
Im Jahr 2022 beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 %. Das ergibt sich aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 vom 13.9.2021.Quelle: Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022, BGBl., iww.de/astw, Abruf-Nr. 224899Sozialversicherung | Künstlersozialabgabe bleibt auch im Jahr 2022 bei 4,2 % (iww.de)
Bereitstellung von Parkplätzen durch ein Hotel als selbstständige Hauptleistung von der Steuersatzermäßigung der Übernachtungsleistung ausgenommen?
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