Kein Übungsleiterfreibetrag für Versichertenberaterin
- Ibrahim Cakir
- 21. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Eine ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung ist keine Betreuerin i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG. Der Tätigkeit einer solchen Beraterin fehlt es an der notwendigen pädagogischen Ausrichtung, da mit ihr keine umfassende Persönlichkeitsentwicklung beabsichtigt und sie nicht in einen strukturierten Ausbildungsgang eingebettet ist.
FG Berlin-Brandenburg 1.7.2015, 7 K 7230/13
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