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Kein Billigkeitserlass hinsichtlich der Folgen der Mindestbesteuerung nach § 10a GewStG

Einer sog. Projektgesellschaft ist kein Billigkeitserlass der Gewerbesteuer wegen des endgültigen Wegfalls des Verlustvortrags nach § 10a GewStG zu gewähren. Dem Gesetzgeber war bei Einführung der Mindestbesteuerung das Problem etwaiger Definitivverluste durchaus bekannt; er hat diese aber bewusst in Kauf genommen und auf Ausnahmeregelungen verzichtet.

BVerwG 19.2.2015, 9 C 10.14

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