Die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft (hier: eine GmbH & Co. KG) führt nicht zur einer Gewinnrealisierung, wenn das Entgelt den Buchwert nicht überschreitet. Wechselt das Wirtschaftsgut durch eine Transaktion von einem Teil des Betriebsvermögens der Personengesellschaft in einen anderen Teil desselben Betriebsvermögens, kann der Vorgang nicht als eine Entnahme i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 EStG angesehen werden.
BFH 19.9.2012, IV R 11/12
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