Für die beabsichtigte Anschaffung eines GbR-Anteils kann kein Investitionsabzugsbetrag (IAB) für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden (FG Münster 26.3.21, 4 K 1018/19 E, F, Rev. BFH IV R 11/21).
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