Bei einem strafrechtlich verurteilten Kind besteht für die Zeit seiner Untersuchungshaft kein Anspruch auf Kindergeld. Ein solcher Fall ist nicht mit einer bloßen Unterbrechung der Ausbildung infolge Erkrankung oder Mutterschaft vergleichbar, die grundsätzlich unschädlich ist.
FG Baden-Württemberg 30.3.2011, 2 K 5243/09
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