Das FG Hessen hat sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Beweiswert einer unrichtigen Kapitalertragsteuerbescheinigung zukommt (FG Hessen 6.4.21, 4 V 723/20).
Quelle: Pressemitteilung des FG Hessen vom 10.6.21
Comments