Die Feststellung des Lagefinanzamts gem. § 138 Abs. 5 BewG a.F., dass ein Grundstück zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehört, bindet das Erbschaftsteuerfinanzamt nicht. Nach § 182 Abs. 1 AO sind Feststellungsbescheide für Steuerbescheide nur insoweit bindend, als die in den Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen für diese Folgebescheide von Bedeutung sind.
FG Schleswig-Holstein 3.3.2011, 3 K 142/09
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