Keine Delegation: Rechtsanwalt muss zu signierendes, fristwahrendes Dokument selbst prüfen!
- Ibrahim Cakir
- 21. Apr. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 12. Mai 2022
Muss der Rechtsanwalt ein fristwahrendes, elektronisches Dokument signieren, das ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthält, gilt: Es gehört zu den nicht auf das Personal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (BGH 8.3.22, VI ZB 78/21, Abruf-Nr. 228611).

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