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Keine Ermäßigung der Umsatzsteuer für Freizeitparks

Die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 d UStG gilt nicht für ortsgebundene Schaustellungsunternehmen. Gegen die Einschränkung des Begünstigungstatbestandes auf Schausteller, die ein Reisegewerbe betreiben unter Ausschluss der ortsgebundenen Schaustellungsunternehmen, bestehen im Hinblick auf das Unionsrecht keine Bedenken.

BFH 2.8.2018, V R 6/16

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