top of page

Keine erweiterte Kürzung für Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kommt für Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen auch in Zeiträumen vor Einführung des § 9 Nr. 1 S. 6 GewStG nicht in Betracht. Der ab 2004 eingeführte ausdrückliche Ausschluss von Veräußerungsgewinnen stellt lediglich eine klarstellende Regelung dar.

FG Münster 8.3.2012, 9 K 4197/08 G

 
 
 

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page