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Keine Schülerbeförderungskosten für Privatschule

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Schülerbeförderungskosten zu einer Privatschule nicht übernommen werden müssen, wenn sich deren Profil nicht wesentlich von einer staatlichen Schule unterscheidet und der einzige Unterschied in der Zusammensetzung der Schülerschaft besteht.


LSG Niedersachsen-Bremen 11.2.20,L 7 BK 2/19,iww.de/astw, Abruf-Nr.215163

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