top of page

Keine Steuerermäßigung für Müllgebühren

Die Müllabfuhr erbringt keine mit der Wohnungsreinigung durch einen Dienstleister vergleichbare steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Die eigentliche Leistung der Müllabfuhr liegt in der Verarbeitung und Lagerung des Mülls; diese Entsorgungsleistung wird nicht im Haushalt erbracht.

FG Köln 26.1.2011, 4 K 1483/10

 
 
 

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page