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Keine Steuerermäßigung für Müllgebühren

  • 5. Apr. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die Müllabfuhr erbringt keine mit der Wohnungsreinigung durch einen Dienstleister vergleichbare steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Die eigentliche Leistung der Müllabfuhr liegt in der Verarbeitung und Lagerung des Mülls; diese Entsorgungsleistung wird nicht im Haushalt erbracht.

FG Köln 26.1.2011, 4 K 1483/10

 
 
 

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