Die gesetzliche Neuregelung zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen (§ 3a EStG) rechtfertigt es nicht, in Altfällen Sanierungsgewinne im Wege des Erlasses steuerfrei zu stellen, so ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.
Quelle: FG Rheinland-Pfalz 30.3.21, 5 K 1689/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 222734
Comments