Der BFH (24.2.21, XI R 30/20) hat entschieden, dass Leistungen einer Gutachterin, die im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten erstellt, nach nationalem Recht nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Auch eine Steuerbefreiung nach dem Unionsrecht ist nicht zu gewähren.
Quelle: Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuerbefreiung für die Gutachtertätigkeiten im Auftrag des MDK (iww.de)
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