Keine Umsatzsteuerbefreiung o. ermäßigter Steuersatz für Operninszenierung selbständiger Regisseure
Die Inszenierung einer Oper durch einen selbständig tätigen Regisseur gegen Honorar ist weder nach dem UStG noch nach Unionsrecht steuerbefreit. Die Leistung unterliegt vielmehr dem Regelsteuersatz.
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