top of page

Kinderbetreuungskosten sind um Arbeitgeberzuschuss zu kürzen

Kinderbetreuungskosten sind nach Auffassung des FG Köln um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Nach Auffassung des FG würden anderenfalls ansonsten Steuerpflichtige, deren Arbeitgeber ‒ etwa durch die Unterhaltung eines Betriebskindergartens ‒ die Kinderbetreuungsleistungen unmittelbar selbst erbringt, verfassungsrechtlich unzulässig benachteiligt.


Quelle: FG Köln 14.8.20, 14 K 139/20, Rev. BFH III R 54/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219488


Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page