Kinderbetreuungskosten sind um Arbeitgeberzuschuss zu kürzen
- Ibrahim Cakir
- 11. Juni 2021
- 1 Min. Lesezeit
Kinderbetreuungskosten sind nach Auffassung des FG Köln um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Nach Auffassung des FG würden anderenfalls ansonsten Steuerpflichtige, deren Arbeitgeber ‒ etwa durch die Unterhaltung eines Betriebskindergartens ‒ die Kinderbetreuungsleistungen unmittelbar selbst erbringt, verfassungsrechtlich unzulässig benachteiligt.
Quelle: FG Köln 14.8.20, 14 K 139/20, Rev. BFH III R 54/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219488
Comments