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Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 S. 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht. Für eine (vorrangige) Anspruchsberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten Elternteils müssen die Voraussetzungen i.S.d. § 62 Abs. 2 EStG erfüllt sein.

BFH 7.7.2016, III R 11/13

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