top of page

Kindergeld für erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um einen Ausbildungs

Ein Kind, das ausbildungswillig, aber zeitweise wegen einer Erkrankung nicht in der Lage ist, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, ist ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist.


FG Hamburg 25.9.19,1 K 66/19, Rev.BFH III R 48/19

 
 
 

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page