Einem in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen polnischen Staatsbürger steht Kindergeld für ein bei der Mutter im polnischen Familienhaushalt lebendes Kind zu. Voraussetzung ist jedoch, dass den Eltern für das Kind in Polen aufgrund des Überschreitens der Einkommensgrenzen kein Kindergeld zusteht.
FG Köln 15.11.18,14 K 2164/17, Rev.BFH III R 27/19,iww.de/astw, Abruf-Nr. 214594
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