Erzielt die im Ausland wohnende Anspruchstellerin Einkünfte aus der Verpachtung einer inländischen Immobilie, berechtigt dies zum Kindergeldbezug in der Zeit, in der das Pachtverhältnis besteht und für die eine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG erfolgt.
Quelle: BFH 23.3.21, III R 11/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223753
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