Kinderzuschüsse zu einer Rente, die von einem berufsständischen Versorgungswerk gezahlt werden, sind steuerpflichtig und nicht wie die Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 3 Nr. 1b EStG steuerfrei. Die unterschiedliche Behandlung verstößt auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG.
BFH 31.8.2011, X R 11/10
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