Eine Ortsgemeinde kann die in den Baukosten für eine Hängeseilbrücke und des Besucherzentrums enthaltene Umsatzsteuer (= Vorsteuer) von der Umsatzsteuer abziehen, die sie Gemeinde wegen der Einnahmen aus dem dafür errichteten Parkplatz an das FA abführen muss (FG Rheinland-Pfalz 23.2.21, 3 K 1311/19).
Das FA hat gegen das Urteil des FG Revision beim BFH (XI R 10/21) eingelegt.
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