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Konkretisierung der Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Vorsteuervergütungsantrag

Ein Vorsteuervergütungsantrag muss den Anlass des Leistungsbezugs konkret benennen. Insofern ist die Angabe "Organisation von Kongressen" ausreichend, die Angabe "gewöhnlicher Geschäftsbetrieb" erfüllt hingegen nicht die Voraussetzungen.

FG Köln 9.4.2014, 2 K 1049/11 u.a.

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