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Kosten für Abschiedsfeier sind steuerlich abzugsfähig

Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, sind als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Selbst die Wahl einer Räumlichkeit außerhalb des Betriebsgeländes steht einer beruflichen Veranlassung nicht zwingend entgegen; so kann sogar eine Privaträumlichkeit des bewirtenden Arbeitnehmers hierfür unschädlich sein.

FG Münster 29.5.2015, 4 K 3236/12 E

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