Ein Zahnarzt kann die Kosten für die Anschaffung eines Luxushandys (hier: 5.200 €) nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Ein "normales" Handy reicht aus, um die Erreichbarkeit eines Zahnarztes an zwei bis drei Bereitschaftswochenenden im Jahr zu gewährleisten.
FG Rheinland-Pfalz 14.7.2011, 6 K 2137/10
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